Matthias Kestenholz, 30.09.09

Später Erfolg für Zürcher-Polizeigesetz-Kampagne

Nach der Abstimmung vom 24. Februar 2008, bei welcher das erneuerte Zürcher Polizeigesetz mit überwältigender Mehrheit von 75% Ja-Stimmen angenommen wurde, hat die Gegenseite nicht geschlafen. Das Referendumskomitee hat gegen 15 Abschnitte Beschwerde erhoben. Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, deshalb liegen erste Ergebnisse erst heute vor: Drei Abschnitte werden ausser Kraft gesetzt, weil sie entweder zu vage formuliert, im Gegensatz zu vorheriger Rechtssprechung stehen oder gleich unzulässig sind. Es handelt sich dabei um Gesetzesbestimmungen zur Videoüberwachung und zum Polizeigewahrsam.

Dies ist auch ein später Erfolg für FEINHEIT, da wir im Winter 07/08 wesentliche Beiträge zum Slogan und zur Gestaltung des Abstimmungsmaterials geleistet haben.

Mehr Informationen dazu befinden sich immer noch auf der Kampagnenwebseite: NEIN zum Polizeigesetz!

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